Kulturgut

Wer sich mit dem Schutz von Kulturgütern und – damit verbunden – der Kultur auseinandersetzt, wird schnell feststellen, daß er sich dabei auf ein Terrain begibt, welches im Grunde genommen eine enorme Vielfalt an gesellschaftlichen Ausdrucks- und Verhaltensformen in sich birgt. Zur Annäherung an diese Thematik erscheint es deshalb notwendig, sich auf die wesentlichsten Begriffe zu konzentrieren und darauf aufbauend den Kulturgüterschutz und die Rolle desselben international, national und auch regional zu betrachten.

 

Definition Kultur

Der Begriff „Kultur“ entstammt dem Lateinischen „cultura“, was so viel wie Landwirtschaft, Bebauung, Feldbestellung bedeutet. Im abendländischen Verständnis steht der Begriff im Gegensatz zur „Natur“, denn noch bis ins vergangene Jahrhundert setzten viele Menschen Kultur gleich mit Zivilisation. Im heutigen Alltagsverständnis wird der Begriff zumeist synonym mit Kunst verwendet.

Der Weg des Menschen zum Kulturwesen ist vielleicht am besten mit folgenden – zwar voneinander nicht immer scharf zu trennenden und in ihrer Abfolge auch nicht unbedingt chronologischen – Schritten zu charakterisieren:

  • Die Nutzung von Werkzeugen
  • Der Umgang mit dem Feuer
  • Die Entwicklung der Sprache
  • Das Entstehen von Formeln und Regeln des Zusammenlebens (Religion, Rechtssprechung …)
  • Die Seßhaftigkeit.

Der Duden definiert Kultur als „die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäußerungen einer Gemeinschaft, eines Volkes.“

In den Sozialwissenschaften versteht man unter Kultur die Gesamtheit der Verhaltenskonfigurationen oder auch der Symbolgehalte (Religion, Kunst, Wissen) einer Gesellschaft. Die Soziologie spricht dabei von „einem gemeinsamen Wissen eines Kollektivs, also die im Bewußtsein seiner Mitglieder verankerten Erwartungen hinsichtlich üblicher Verhaltensweisen, Werthaltungen, sozialer Deutungsmuster und Weltbilder, welche von Kulturschaffenden entwickelt und zu Allgemeingut wurden.“

Die wohl umfassendste und unseren weiteren Betrachtungen zugrunde liegende Definition von Kultur ist jene der UNESCO anläßlich der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt“ aus dem Jahr 2001. Darin wird u. a. festgehalten,

„…dass Kultur als Gesamtheit der unverwechselbaren geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Eigenschaften angesehen werden sollte, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen, und dass sie über Kunst und Literatur hinaus auch Lebensformen, Formen des Zusammenlebens, Wertesysteme, Traditionen und Überzeugungen umfaßt.“[1]

Definition Kulturgut

Die Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz unterscheidet  zwischen Kulturgütern im engeren (materiellen) Sinn und Kulturgütern im weiteren (immateriellen) Sinn.

Kulturgüter im engeren Sinn sind bewegliche und unbewegliche Güter, die in ihrer Gesamtheit das kulturelle Erbe eines Volkes symbolisieren. Dazu zählen historische Bauwerke, weltliche und sakrale Gegenstände, Bibliotheken und Archive ebenso wie archäologische Fundstätten, historische Gärten und Industriedenkmale.

Kulturgüter im weiteren Sinn umfassen alle Formen traditioneller Kultur, also kollektive Werke, die von einer Gemeinschaft hervorgebracht werden und oftmals auf mündlicher Überlieferung beruhen. Hinzu zählen Sprache, Bräuche, Musik, Tänze, Rituale, Feste, traditionelle Medizin und Wissen um Heilpflanzen sowie alle Arten von Fertigkeiten, die mit den materiellen Aspekten von Kultur in Verbindung stehen wie Werkzeuge und Habitat (Wohnstätte, Siedlung).

Zusammengefaßt kann man unter dem Begriff „Kulturgut“ also Symbole nationaler, regionaler oder lokaler Identität verstehen, welche neben ihrer materiellen auch eine ideelle Bedeutung für ein Volk oder eine Volksgruppe haben.


[1] vgl. UNESCO: Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt. 31. Generalkonferenz der UNESCO am 2. 11. 2002 in Paris. Diese Definition stimmt mit den Beschlüssen der Weltkonferenz über Kulturpolitik (MONDIACULT, Mexiko City, 1982), der Weltkommission über Kultur und Entwicklung (Unsere kreative Vielfalt, 1995) und der Zwischenstaatlichen Konferenz über Kulturpolitik zur Entwicklung (Stockholm 1998) überein.